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Stellenmeldepflicht für Arbeitgebende

Die Stellenmeldepflicht gilt für Berufsarten mit mindestens 5% Arbeitslosigkeit. Unternehmen müssen offene Stellen in einer dieser Berufsarten dem Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum RAV melden.

bs.ch
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Regionales Arbeitsvermittlungszentrum

Hochstrasse 37
4053 Basel
Tel: 0041 61 267 50 33
jobroom.rav@bs.ch
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