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Stellenmeldepflicht für Arbeitgebende

Die Stellenmeldepflicht gilt für Berufsarten mit mindestens 5% Arbeitslosigkeit. Unternehmen müssen offene Stellen in einer dieser Berufsarten dem Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum RAV melden.

vol.be.ch
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Amt für Arbeitslosenversicherung, RAV Arbeitsmarktservice

Lagerhausweg 10
3018 Bern
Tel: 0041 31 635 37 80
info.ams@be.ch
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