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Stellenmeldepflicht für Arbeitgebende

Die Stellenmeldepflicht gilt für Berufsarten mit mindestens 5% Arbeitslosigkeit. Unternehmen müssen offene Stellen in einer dieser Berufsarten dem Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum RAV melden.

gl.ch
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Regionales Arbeitsvermittlungszentrum RAV

Rathausplatz 5
8750 Glarus
Tel: 0041 55 646 6670
rav.sekretariat@gl.ch
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