Stellenmeldepflicht für Arbeitgebende
Die Stellenmeldepflicht gilt für Berufsarten mit mindestens 5% Arbeitslosigkeit. Unternehmen müssen offene Stellen in einer dieser Berufsarten dem Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum RAV melden.
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Die Stellenmeldepflicht gilt für Berufsarten mit mindestens 5% Arbeitslosigkeit. Unternehmen müssen offene Stellen in einer dieser Berufsarten dem Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum RAV melden.