Meldeverfahren Arbeitstätigkeit für EU/EFTA-Staatsangehörige
Formulare für ausländische Arbeitgeber zur Meldung der Arbeitstätigkeit von Arbeitnehmenden aus EU-27/EFTA-Staaten. Das Meldeverfahren ist nur für Erwerbstätigkeiten bis 90 Arbeitstage pro Kalenderjahr anwendbar.
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