Einarbeitungszuschuss
Bei der Anstellung, die einer längeren Einarbeitung bedarf als betriebsüblich, kann unter bestimmten Voraussetzungen von der Arbeitslosenversicherung einen zusätzlichen Beitrag geleistet werden.
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Bei der Anstellung, die einer längeren Einarbeitung bedarf als betriebsüblich, kann unter bestimmten Voraussetzungen von der Arbeitslosenversicherung einen zusätzlichen Beitrag geleistet werden.