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Online-Betreibungsschalter

Wird eine Betreibung unumgänglich, können Gläubiger direkt am Bildschirm ein Betreibungsbegehren eröffnen. Aus den Angaben wird ein Formular generiert, das der User ausdruckt, unterschreibt und per Post an das voradressierte Betreibungsamt sendet. Wer sich bereits vor Vertragsabschluss über die Bonität eines Geschäftspartners online informieren will, kann bei begründetem Interesse eine Betreibungsauskunft einholen.

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Bundesamt für Justiz | Betreibungsschalter

Bundesrain 20
3005 Bern
Tel: 0041 31 322 52 88
copiur@bj.admin.ch
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